Fall № 147 · Glossar · 4 min · Glossar
Grenzschwund, der
Ein altniederdeutscher Begriff aus einem ostfriesischen Steuerregister, dessen Geltungsbereich sich über Jahrhunderte ausgedehnt hat. Die Redaktion nimmt ihn in das Glossar auf und verweist auf zwei verwandte Einträge.
Grenzschwund, der
Substantiv, maskulin. Pl. Grenzschwünde (selten).
Etymologie. Aus mittel- bzw. altniederdeutsch grensentschwund, zusammengesetzt aus grense (auch gransze, Grenze) und schwund (Verlust, Schwinden, sich Entziehen). Erste belegte Verwendung im Tjüche-Register der ostfriesischen Häuptlingschaft Esens, Eintrag vom 11. März 1623: „Vor der lateste meete-stunde habben wy den grensentschwund tho der hovestede der wedwe Folkers nicht entscheiden können.” Die Schreibung Grenzschwund setzt sich erst im späten 18. Jahrhundert durch; Adelung verzeichnet das Wort 1796 nicht, Campe 1809 mit der Glosse „in der Cammerordnungs-Sprache; das nach und nach verloren-Gehen einer Marke, ohne daß Jemand sie verrückt hat”.
Definition. Phänomen der graduellen Auflösung einer eindeutigen räumlichen oder begrifflichen Abgrenzung über einen Zeitraum von mindestens drei Generationen, ohne daß an einem bestimmten Punkt eine Verschiebung benannt werden könnte. Vom Grenzschwund wird nur dann gesprochen, wenn (1) der Verlust nicht durch eine einzelne Handlung erklärbar ist, (2) die Trägergemeinschaft der Grenze in unverändertem Umfang fortbesteht, und (3) keine der beteiligten Seiten die Verschiebung in Anspruch nehmen oder bestreiten kann.
Nicht zu verwechseln mit Grenzverschiebung (datierbar, oft strittig) und mit Grenzverwischung (in der Regel intentional, häufig im militärischen Kontext).
Beispiel-Verwendung. „Der Grenzschwund zwischen den Dörfern Wittmund und Asel über die Jahre 1684 bis 1791 läßt sich auf den Karten der jeweiligen Landvermessung beobachten, ohne daß einer der vier zwischen diesen Daten gefertigten Vermessungsberichte eine Verschiebung als geschehen vermerkt.” (Aus einer Akte des Niedersächsischen Staatsarchivs, Bestand Rep. 53 / Nr. 1109.)
Soziologische Verwendung. Die Übertragung des Begriffs auf nicht-räumliche Sachverhalte geht zurück auf Andrea Wegens, Verwaltungsgrenzen ohne Verfügung. Eine soziologische Studie zu Grenzschwund in den fünf neuen Bundesländern 1990–2010 (Bielefeld 2014). Wegens, die zwischen 2008 und 2013 in fünfzehn ostdeutschen Verwaltungsbezirken Aktenbestände und Interviews ausgewertet hat, beobachtet, daß Gemeinde- und Kreisgrenzen, die nach 1990 administrativ unverändert geblieben sind, in der alltäglichen Verwaltungspraxis ihrer Funktionsträger über mindestens zwei Amtsperioden hinweg „weiche Verlaufsformen” annehmen, ohne daß dies in Verwaltungsakten benannt würde. Wegens versteht Grenzschwund nicht als Versäumnis, sondern als regelmäßige Eigenschaft langjährig unverändert gehaltener Abgrenzungen. Sie unterscheidet im Anschluß an die niedersächsische Aktenüberlieferung des 18. Jahrhunderts drei Erscheinungsformen: den stillen Grenzschwund (die beiderseits unbestrittene Verschiebung), den einseitigen (eine der beteiligten Gemeinden hat ihn längst registriert, ohne ihn zu melden) und den gerichtsfesten (die Grenze gilt rechtsförmlich an einer Stelle, an der sie örtlich seit Generationen nicht mehr aufzufinden ist). Die Drittenkategorie hat in den Jahren nach Erscheinen der Studie eine verwaltungsrechtliche Debatte ausgelöst, die noch nicht abgeschlossen ist.
Querverweise.
[siehe auch: Tarmenbruch (Fall № 088); Halbecke (Fall № 102); Schweigegrenze (Fall № 121); Wegende, das (Fall № 029)]
Anmerkung der Redaktion. Der Begriff wird in der vorliegenden Form seit der zweiten Auflage des Glossars (Januar 2024) geführt. Eine ältere Definition, die den Grenzschwund auf räumliche Sachverhalte einschränkte, ist mit dem Erscheinen der Wegens-Studie zurückgezogen worden.